1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für Bestellungen von Waren aus dem Produktsortiment der BRUNNER-ANLIKER MASCHINEN AG sowie für alle Dienstleistungen, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der BRUNNER-ANLIKER MASCHINEN AG in der jeweiligen zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2
Vertragspartner des Kunden ist die BRUNNER-ANLIKER MASCHINEN AG, Flughofstrasse 55, 8152 Opfikon-Glattbrugg, Schweiz, Tel.: +41 44 804 21 00, E-Mail: info@brunner-anliker.ch (nachfolgend „BAMAG“).
1.3
Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil des zwischen der BAMAG und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von der BAMAG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Die BAMAG akzeptiert keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden oder von Partnerfirmen.
2. Bestellprozess, Offertstellung und Vertragsabschluss
2.1
Die Angebote in Katalogen oder auf der Website der BAMAG gelten nicht als bindende Offerten. Bei persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Post eingehenden Bestellungen kommt ein Vertrag erst durch die Annahmeerklärung der BAMAG, d.h. einer per E-Mail oder per Post versandten Auftragsbestätigung an den Kunden, spätestens jedoch durch den Versand der bestellten Ware oder der Abholungsbenachrichtigung, zustande.
2.2
Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich die BAMAG vor, das Angebot des Kunden nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde per E-Mail oder auf dem Postweg informiert. Allfällige für die bestellten Waren bereits geleisteten Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall zurückerstattet.
2.3
Sollte sich nach Abschluss des Vertrags herausstellen, dass die bestellten Waren entweder teilweise oder insgesamt infolge höherer Gewalt oder aus anderen, nicht von der BAMAG zu vertretenden Gründen nicht geliefert werden können, ist die BAMAG berechtigt, vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten. Hierüber wird der Kunde per E-Mail oder auf dem Postweg informiert. Allfällige für die entsprechenden Waren bereits geleisteten Zahlungen werden dem Kunden entweder vollumfänglich (im Falle eines vollständigen Rücktritts) oder in Bezug auf die nicht lieferbaren Waren (im Falle eines Teilrücktritts) zurückerstattet. Der Kunde kann keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
2.4
Sämtliche Informationen, Dienstleistungsbeschreibungen, Fotos, Mediendaten, Produktangaben, Produktfotos, technischen Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. erfolgen auf dem Internetauftritt der BAMAG ohne Gewähr. Die BAMAG übernimmt auch für die Inhalte externer Webseiten und verlinkter Partnerunternehmen keine Haftung.
2.5
Alle Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) auf der Website oder in Katalogen der BAMAG unterliegen einem Irrtumsvorbehalt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2.6
Sämtliche Produkt- und Projektbeschreibungen, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten, Pläne, Systeme, Schemata, Prototypen, Modelle und Designs stammen – ausser wo ausdrücklich anders gekennzeichnet – von der BAMAG und unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht durch die BAMAG. Mit diesen zusammenhängende Immaterialgüterrechte bleiben in jedem Fall das geistige Eigentum der BAMAG. Ohne schriftliche Zustimmung der BAMAG darf der Kunde sie weder benutzen, kopieren, vervielfältigen, noch Dritten aushändigen. Kommt kein Vertrag zustande, so hat der Kunde diese Unterlagen der BAMAG vollständig zurückzugeben. Die BAMAG lehnt überdies jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem unrechtmässigen Gebrauch vorgenannter Unterlagen und Produkte ab und behält sich jegliche Art von Änderungen, Erneuerungen und Anpassungen vor.
3. Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen
3.1
Der Kunde hat die BAMAG spätestens mit der Bestellung auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit diese für die Lieferung und den Gebrauch des Produkts von Bedeutung sind.
3.2
Mangels eines Hinweises gemäss Ziff. 3.1 dieser AGB entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz der BAMAG. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart wird.
4. Lieferung
4.1
Entscheidet sich der Kunde für die Zusendung von Produkten, wird er per E-Mail oder auf dem Postweg benachrichtigt, wenn die Produkte versandbereit sind. Die Auswahl des Frachtführers bleibt der BAMAG vorbehalten. Versand-, Transport -, Verpackungs-, Montage- und allfällige weitere Zusatzkosten (z.B. Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich verrechnet. Bei Lieferungen ins Ausland können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die im angezeigten Gesamtpreis nicht enthalten sind. Die Gefahr der Sache geht gemäss der Auftragsbestätigung der BAMAG auf den Kunden über. Sollte in der Auftragsbestätigung nichts diesbezügliches geregelt sein, geht die Gefahr mit Versandbestätigung auf den Kunden über.
4.2
Der Kunde ist zur Annahme der Sendung verpflichtet. Erweist sich eine Sendung als unzustellbar und wird die Ware vom Frachtführer an die BAMAG retourniert, behält sich die BAMAG vor, ohne Ansetzen einer Nachfrist bezüglich der nicht abgenommenen Ware auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen zu verzichten. Die BAMAG ist zudem berechtigt, Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen sowie zusätzliche Aufwand-, Bearbeitungs- und/oder Lagerkosten abzurechnen.
4.3
Entscheidet sich der Kunde für die Abholung der Ware in den Räumlichkeiten der BAMAG, wird er per E-Mail oder auf dem Postweg benachrichtigt, wenn die Bestellung zur Abholung bereit steht. Die Gefahr der Sache geht ebenfalls gemäss Auftragsbestätigung auf den Kunden über. Sollte in der Auftragsbestätigung nichts erwähnt sein, geht die Gefahr ab Abholungsbenachrichtigung auf den Kunden über. Zur Abholung muss der Kunde die Abholungsbenachrichtigung und einen von einer Behörde ausgestellten Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Führerausweis, Pass, etc.) vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Abholungsbenachrichtigung bei der BAMAG abzuholen. Holt der Kunde die Bestellung nicht innerhalb dieser Frist ab, behält sich die BAMAG vor, ohne Ansetzen einer Nachfrist bezüglich der nicht abgeholten Ware auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen zu verzichten. Die BAMAG ist zudem berechtigt, Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen sowie zusätzliche Aufwand-, Bearbeitungs- und/oder Lagerkosten abzurechnen.
4.4
Wird das Produkt aus vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, die als Fälle höherer Gewalt zu qualifizieren sind, wie z.B. Krieg, Arbeitskonflikte, Aufstand, Naturereignisse, Brand, behördliche Beschlagnahmung, Embargo, Pandemie etc., entweder beim Kunden, der BAMAG oder einem Lieferwerk, nicht innert der mit der BAMAG vereinbarten Frist geliefert, so wird die Lieferfrist für die Dauer der dadurch verursachten Verzögerung verlängert. Jede Ersatzpflicht der BAMAG für direkte oder indirekte Schäden des Kunden ist wegbedungen.
4.5
Eine nicht durch den Kunden verursachte und nicht unter Ziff. 4.4 fallende Verzögerung in der Lieferung oder ein Lieferausfall berechtigt den Kunden, sofern der Kunde der BAMAG schriftlich eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen angesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung der BAMAG für direkte oder indirekte Schäden des Kunden aus Lieferverzug ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
4.6
Überdies wird die angegebene Lieferfrist angemessen verlängert, wenn der Kunde notwendige Angaben nachträglich (nach Auftragsbestätigung) ändert und, wenn der Kunde mit durch ihn auszuführende Arbeiten im Rückstand ist oder generell mit der Erfüllung seiner Verpflichtung im Verzug ist.
5. Preis und Zahlung
5.1
Alle Preise auf der Website oder in Katalogen der BAMAG sind in Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD) oder Euro (EUR) angegeben. Sie sind unverbindlich (Änderungen vorbehalten) und verstehen sich exkl. die gesetzliche Mehrwertsteuer netto. Versand-, Transport -, Verpackungs-, Montage- und allfällige weitere Zusatzkosten (z.B. Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich verrechnet. Eine allfällige Anpassung an kantonale, lokale oder Haus-Vorschriften des Kunden wird ebenfalls separat verrechnet. Bei den durch die BAMAG erbrachten Entwicklungs-, Installations-, Montage-, Beratungs-, Wartungs-, After Sales- oder sonstigen Leistungen verstehen sich die Preise netto. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Bindend werden Bestellungen mit Preisen ab Webseite oder Katalog erst mit der Auftragsbestätigung der BAMAG gemäss Ziff. 2.1.
5.2
Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die BAMAG behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen. Bindend ist die in der Auftragsbestätigung der BAMAG aufgeführte Zahlungsfrist. Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 10 Tagen zu begleichen. Ansonsten kann die BAMAG die Bestellung annullieren. Für von der BAMAG zu erbringende Entwicklungs-, Installations-, Montage-, Beratungs-, Wartungs-, After Sales- oder sonstigen Leistungen oder auch für die Bezahlung von bestellten bzw. zu entwickelnden Waren kann mit dem Kunden die Leistung einer Anzahlung oder von Teilzahlungen vereinbart werden, welche dann auf der Auftragsbetätigung abgebildet wird.
5.3
Mit erstmaliger Zustellung bzw. erfolglosem Zustellversuch der Ware, erstmaliger Abholung bzw. mit Ablauf der zehntägigen Abholfrist (vgl. Ziff. 4.3) oder mit Ablauf der Zahlungsfristen bei Zahlung per Rechnung (vgl. Ziff. 5.2) bzw. mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und, der Kunde hat ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins in Höhe von 5% sowie Mahnspesen zu entrichten. Der BAMAG steht es frei, alle weiteren Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis alle fälligen Forderungen getilgt sind. Die BAMAG behält sich zudem vor, nach Ablauf einer von ihr angesetzten Nachfrist von mindestens 10 Tagen, auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden vollständig oder teilweise zu verzichten, allfällig bereits gelieferte Ware vollständig oder teilweise zurückzufordern und Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen sowie zusätzliche Aufwand-, Bearbeitungs- und/oder Lagerkosten abzurechnen.
6. Eigentumsvorbehalt, Sorgfalt, Versicherung
6.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bzw. im Zusammenhang mit dem getätigten Kauf bzw. dem in Auftrag gegebenen Projekt im Eigentum der BAMAG. Der Kunde ermächtigt die BAMAG mit Vertragsabschluss im Sinne von Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte (SR 211.413.1), einen entsprechenden Eintrag auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
6.2
Bis zum Übergang des Eigentums darf der Liefergegenstand ohne Einverständnis der BAMAG weder verpfändet, weiterveräussert oder in andere Lokalitäten verschoben werden.
6.3
Im Falle eines Domizilwechsels des Kunden ist dieser verpflichtet, die BAMAG unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
6.4
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand bzw. das Produkt mit aller Sorgfalt bestimmungsgemäss zu behandeln sowie den üblichen Unterhalt und die von der BAMAG bzw. vom Hersteller festgelegte Wartung vorzunehmen.
6.5
Der Kunde ist verpflichtet, vor Inbesitznahme des Liefergegenstandes bzw. des Produkts, das Kaufobjekt bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft bis zur gänzlichen Bezahlung angemessen gegen Feuer, Elementarschäden, Maschinenbruch usw. zu versichern.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1
Die BAMAG leistet, sofern der Kunde die Prüfungs- und Rügeobliegenheiten gemäss Gesetz einhält, gemäss Produkt und Produktbeschreibung Gewähr für die Funktionen und die vertraglich festgelegten Leistungen und Charakteristiken der Produkte während einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für Gastronomiegeräte und während 6 Monaten für Industriegeräte. Auf die Gemüseschneider Anliker GSM5, Anliker L, Anliker XL-C und XL-K gewähren wir total 5 Jahre Garantie. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit die BAMAG auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung.
7.2
Von der Gewährleistung werden die normale/natürliche Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ein Gewährleistungsanspruch besteht in jedem Fall nur dann, wenn die Produkte nach den Vorgaben der BAMAG installiert und in Betrieb genommen wurden, wenn keine Fremdeingriffe vorgenommen wurden und eine sachgemässe Wartung gewährleistet war.
Insbesondere wird die Gewährleistung dann ausgeschlossen wenn:
- eine übermässige Beanspruchung erfolgt und ungeeignete Betriebsmittel verwendet werden;
- an den Produkten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden, welche nicht von der BAMAG ausgeführt wurden, es sei denn, die BAMAG hat dem ausdrücklich, schriftlich zugestimmt;
- der Kunde nach Auftreten eines Schadens keine geeigneten Abwehrmassnahmen trifft. Er ist in jedem Falle zur Schadensminderung verpflichtet;
7.3
Ferner erlischt die Gewährleistung durch die BAMAG bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen.
7.4
Für gelieferte und vom Kunden installierte Teile haftet und leistet die BAMAG nur dann Gewähr, wenn Mängel bei einer ordnungsgemässen Prüfung der Ware nicht erkennbar waren und die verkauften Produkte bestimmungsgemäss eingesetzt werden. Ferner müssen die Montage- und Einbauvorschriften beachtet werden, die Produkte dürfen nicht überlastet, überbeansprucht oder auseinandergenommen werden, und es dürfen keine ungeeigneten Fremdteile verwendet worden sein. Die Installation muss fachgerecht ausgeführt worden sein.
7.5
Ist die Funktion des Produkts während der Gewährleistungsfrist gestört und wurde der Mangel frist- und formgerecht vom Kunden gerügt, so führt die BAMAG die Störungsbehebung – ausgenommen in den in Ziff. 7.2 bis und mit Ziff. 7.4 aufgeführten Fällen – kostenlos durch, sofern die BAMAG während der Normalarbeitszeit von der Störung in Kenntnis gesetzt wurde; allfällige andere Ansprüche des Kunden werden wegbedungen. Vor Übergabe von Speichermedien an die BAMAG hat der Kunde von auf Computern, Harddisks oder anderen Speichermedien gespeicherten Daten Sicherungskopien anzufertigen, da diese (z.B. bei einer Reparatur) verloren gehen oder beschädigt werden können. Eine Haftung der BAMAG für Datenverlust und Datenbeschädigung ist ausgeschlossen.
7.6
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen sowie deren Verrechnung.
8. Haftung
Die BAMAG schliesst jede Haftung unabhängig von der Haftungsgrundlage und Schadenersatzansprüche gegen die BAMAG und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich aus. Auch für von Dritten oder Partnerfirmen der BAMAG gelieferte Sachen und erbrachte Entwicklungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage-, Beratungs-, Wartungs-, After Sales- oder sonstigen Leistungen übernimmt die BAMAG keinerlei Haftung.
9. Softwarenutzung
Soweit im Auftragsumfang Software enthalten ist, räumt die BAMAG dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nur projektbezogenes Recht ein, die gelieferte Software einschliesslich ihrer Dokumentation zu nutzen. Diese Nutzungslizenz gilt ausschliesslich für den Eigengebrauch des Kunden im Zusammenhang mit dem gelieferten Produkt und am bezeichneten Ort. Die Nutzung der Software für andere als das von der BAMAG gelieferte Produkt ist untersagt. Kopien dürfen nur zu Archivierungs- und Sicherstellungszwecken angefertigt werden. Insbesondere darf der Kunde die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BAMAG weder disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln noch zurückentwickeln oder sonst wie bearbeiten. Im Verletzungsfall kann die BAMAG das Benutzungsrecht widerrufen. Die Benutzung der Software wird in einer abzuschliessenden speziellen Lizenzvereinbarung zwischen dem Kunden und der BAMAG geregelt.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Sollte irgendeine Klausel in diesen AGB ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.
10.2
Materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, ist ausschliesslich anwendbar.
10.3
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand bei Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder ansonsten aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der BAMAG, unbesehen von deren Rechtsnatur ergeben, am Gesellschaftssitz der BAMAG. Die BAMAG hat das Recht, ihre Ansprüche alternativ auch am Domizil des Kunden oder vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
10.4
Die deutsche Version dieser AGB ist bei Nichtübereinstimmungen mit der Version in einer anderen Sprache massgebend.
Version: 1. Juni 2023